Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
§ 39 Austritt aus dem Verein
(1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
(2) Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.
Auszug aus der Satzung des Würselener Schwimm-Club 1962 e.V.
§ 3 Mitgliedschaft
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7. Austritte müssen schriftlich bis spätestens zum 15. November des laufenden Jahres beim Vorstand eingegangen sein und sind somit zum 31. Dezember des laufenden Jahres wirksam. Die Kündigung
bedarf der Schriftform. Andere Formen der Kündigungen sind nicht zulässig. Die Mindestmitgliedschaft beträgt ein Jahr.
Gemäß unserer Satzung können Austrittserklärungen weder per E-Mail noch über das Kontaktformular akzeptiert werden. Stellt bitte Austrittserklärungen per Post zu oder gebt diese einfach während der Trainingszeiten im Vereinsheim ab. Beachtet dabei die vorgeschriebene Kündigungsfrist.
Wenn Du möchtest, kannst Du für Deine Austrittserklärung das folgende Formular verwenden.