Mitgliederinformationen


Selbstverständlich gilt auch während der Trainingszeiten des WSC die Hausordnung des Aquana in vollem Umfang. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass weder das Betreten der Schwimmhalle mit Straßenschuhen noch das Abstellen von Straßenschuhen in der Schwimmhalle gestattet sind.

 

Leider kommt es immer wieder vor, dass aus den Sammelumkleideräumen Anziehsachen und Wertgegenstände entwendet werden. Zu unserem Bedauern müssen wir darauf hinweisen, dass weder der WSC noch das Aquana für diese Verluste haften, insbesondere wenn die Sachen nicht in Schränken verschlossen sind.

 

Wir bitten Euch daher, alle Sachen in die bereitgestellten Schränke einzuschließen. Für die während der Trainingszeiten in der Schwimmhalle oder im Vereinsheim abgelegten Sachen (Taschen, Brillen, Schlüssel etc.) übernehmen der WSC und das Aquana ebenfalls keine Haftung.

 


Vereinschip

Mit dem Vereinschip kann das AQUANA während der Trainingszeiten durch das Drehkreuz an der Kasse betreten werden. Den Vereinsmitgliedern ist mit diesen Karten nur die Nutzung des Sportbeckens in der Halle gestattet.
 

Abhanden gekommene Chips werden gegen eine Zahlung von 10,00 € ersetzt.

 

Für die Ausgabe der Vereinschips steht Nicole Vockrodt montags von 18.30-18.50 Uhr und donnerstags von 18.45-19.00 Uhr für Euch im Aquana bereit.


Sportatteste

Um an Wettkämpfen teilnehmen zu können, müsst Ihr Sportatteste vorweisen können, bzw. wir müssen die Vorlage dieser Atteste bestätigen, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen. Das gilt für alle, also für Kinder, Jugendlichen und Erwachsene.

 

Prüft bitte daher selbstständig bis spätestens 4 Wochen vor Eurem nächsten Wettkampf, ob Euer letztes Sportattest noch gültig, d.h. nicht älter als ein Jahr ist. Wenn es nicht mehr gültig ist, dann erneuert es bitte und gebt es bei unserem Schwimmwart Dirk Heindrichs oder einem anderen Vorstandsmitglied ab.


Hier der geltende Passus aus den DSV-Wettkampfbestimmungen:

 

§ 8 Sportgesundheit

 

(1) Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, ist für seine Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) verantwortlich.


(2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.


Mitgliederversammlung

Alle Bestimmungen zur Mitgliederversammlung findet Ihr im § 5 der Satzung des Würselener Schwimm-Club 1962 e.V.


Satzung

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WSC-Satzung nach JHV am 14.03.2016
WSC_Satzung_ab_14.03.16.pdf
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Jugendordnung

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Jugendordnung der Schwimmjugend des WSC
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