Kinder- und Jugendschutzkonzept - wir sind dabei!

Alle Träger, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, müssen dafür Sorge tragen, dass in ihrer Verantwortung keine Menschen tätig sind, die rechtskräftig wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt worden sind, die dem Kinderschutz entgegensteht.
Diesen Umstand müssen die Vereine durch die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis der Übungsleiter und Betreuer sicherstellen (§72a Abs. 3 und 4 SGB VIII).
Nach einiger Zeit der Vorbereitung und Durchführung hat der WSC nun von der Stadt Würselen das Zertifikat erhalten, dass dieser erfolgreichen Überprüfung Rechnung trägt.

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Kinder- und Jugendschutzkonzept - wir sind dabei!
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